FAQ: EU-Entscheidung zum SAP ERP Aftermarket Support Service
Die wichtigsten Punkte zu Wartung und Support von SAP-On-Premises-Systemen

SAP verpflichtet sich gegenüber der Europäischen Kommission, Kunden, die SAP-On-Premises-Software betreiben, mehr Wahlfreiheit bei Wartung und Support zu gewähren. DSAG-Fachvorstand Michael Bloch hat die Entscheidung bereits in einem DSAG-Statement kommentiert. Im folgenden FAQ ist ausführlich zusammengefasst, was es mit dem Sachverhalt auf sich hat.
Grundlagen
Was genau hat SAP zugesagt?
SAP hat der EU-Kommission freiwillig verbindliche Verpflichtungszusagen (Commitments) nach Art. 9 der VO (EG) Nr. 1/2003 angeboten, um wettbewerbsrechtliche Bedenken im Bereich Wartung/Support für On-Premise-Software auszuräumen. Die Zusagen erfolgen ohne Anerkennung eines Verstoßes gegen Art. 102 AEUV.
Verweis: Präambel (Einleitung, Abschnitt vor Ziff. 1) sowie Ziff. 2.
Für wen und wie lange gelten die Commitments?
Sie gelten für alle neuen und bestehenden Kunden von SAP-On-Premise-Lizenzen und/oder -Wartung, weltweit und für eine Laufzeit von 10 Jahren ab dem Effective Date.
Verweis: Ziff. 2; Ziff. 52 (Commitment Period); Ziff. 53 (Geographic Scope); Definition „Commitment Period“ & „Effective Date“ (Ziff. 1).
Gelten die Regelungen auch für Cloud-Verträge (RISE/GROW)?
Nein. Die Commitments betreffen ausdrücklich nur On-Premise-Lizenzen und die dazugehörige Wartung.
Verweis: Ziff. 2 („SAP on-premise software licences and/or maintenance and support for on-premise software“).
Wiedereinstieg in die SAP-Wartung
Was kostet der Wiedereinstieg in die SAP-Wartung künftig?
Die Reinstatement Fee entfällt vollständig. Die Back-Maintenance-Zahlung wird gedeckelt auf den niedrigeren Wert von: (i) 50 % der Wartungsgebühren des Off-Support-Zeitraums oder (ii) 6 Monatsraten – jeweils bezogen auf die betreffende Commercial Installation.
Verweis: Ziff. 3–5; Definitionen „Reinstatement Fee“, „Back-Maintenance Payment“, „Off Support Period“ (Ziff. 1).
Gibt es Produkte, bei denen die Back-Maintenance komplett entfällt?
Ja. Für SAP-Produkte mit dedizierter Lizenz gemäß Annex 1 (typischerweise End-of-Life-Produkte) entfällt die Back-Maintenance-Zahlung vollständig; die Liste wird mindestens jährlich aktualisiert.
Verweis: Ziff. 6; Annex 1.
All-or-Nothing & Landscape Split
Muss meine gesamte SAP-Landschaft weiterhin einheitlich unter SAP-Wartung stehen?
Nein. Das All-or-Nothing-Prinzip gilt künftig nur innerhalb derselben Commercial Installation. Unterschiedliche Commercial Installations dürfen unterschiedliche Support-Modelle, unterschiedliche Anbieter oder gar keine Wartung haben. Klarstellend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass Kunden ihre Landschaft in Commercial Installations aufteilen können und innerhalb einer solchen Commercial Installation dann alle Produkte dem gleichen Supportumfang unterliegen.
Verweis: Ziff. 7–9.
Was ist eine „Commercial Installation“?
Ein Set aus SAP-Software und zugehörigen Lizenzen auf einer oder mehreren technischen Landschaften. Es findet immer eine Zuordnung einer oder mehrerer "technischen Installationen" zu genau einer "Commercial Installation" statt.
Unter einer "technischen Installation" sind i.d.R. ein oder mehrere Systeme, die zu einer Produktkategorie gehören angelegt. Diese (produktiv) Systeme konsumieren die Lizenzen der "Commercial Installation" und sind damit automatisch unter dem dazu zugeordneten Wartungsmodell.
Systeme =n:1=> technische Installationen =m:1=> Commercial Installation
Verweis: Definition „Commercial Installation“ (Ziff. 1).
Dürfen auch Bestandskunden ihre Landschaft aufteilen?
Ja. Bestandskunden können das Splitting beantragen und genießen dieselbe Flexibilität wie Kunden, die neue Commercial Installations anlegen.
Verweis: Ziff. 10.
Löst ein Landscape Split ein Repricing oder Rabattverlust aus?
Nein. Ein Split löst kein Repricing aus – ebenso wenig die Wartungskündigung für eine Installation. Ein Split erfordert grundsätzlich keine neuen Lizenzkäufe, solange die vorhandenen Lizenzen die Nutzung je Installation abdecken.
Verweis: Ziff. 12–14.
Wie lange dauert ein Split-Antrag?
Anträge werden innerhalb von 6 Monaten bearbeitet; die Wirksamkeit tritt zum nächsten 1.1., 1.4., 1.7. oder 1.10. ein. Ein laufender Initial Term hat darauf keinen Einfluss.
Verweis: Ziff. 15–16.
Welche Systeme lassen sich typischerweise trennen – und welche nicht?
Annex 2 listet nicht eng integrierte Bereiche (z. B. HCM als eigene ERP-Installation, BW, BusinessObjects, SRM, Business One, regionale ERPs). Annex 3 nennt eng integrierte Bereiche, bei denen SAP ein Splitting nicht empfiehlt (Kern-ERP-Module, IS-Oil/IS-Retail, zentrale Entwicklungs-/Testsysteme, APO und CRM am ERP). Ein Split gegen SAPs Empfehlung ist möglich, aber auf eigenes Risiko.
Verweis: Ziff. 11 mit Fußnote 1; Annex 2 (Listen A & B); Annex 3 (Listen A & B).
Initial Term & Kündigungsrechte
Verlängert sich mein Initial Term, wenn ich Lizenzen nachkaufe?
Nein. Der Initial Term startet nicht neu – weder bei Nachkauf von Lizenzen noch bei einem Landscape Split.
Verweis: Ziff. 17–18; Definition „Initial Term“ (Ziff. 1).
In welchen Fällen kann ich Lizenzen und Wartung ohne Rabattverlust teilkündigen?
Ohne Rediscounting bei: (i) End-of-Life-Produkten, (ii) Failed Implementation, (iii) Insolvenz/Bankrott sowie (iv) einem Personalabbau von mehr als 10 % über zwei Jahre (bis zu 10 % der User-Lizenzen, max. alle 2 Jahre, rückwirkend ab 01.01.2025).
Verweis: Ziff. 19–21 (insb. Ziff. 20 i–iv); Product Availability Matrix (Fußnote 2).
Was zählt als „Failed Implementation“?
Wenn kein Go-live erfolgt und dies auf SAP-Softwarefehler, fehlende vertraglich zugesagte Funktionalität oder nicht erbrachte Professional Services zurückzuführen ist – nicht jedoch bei kundenseitiger Änderung von Prioritäten oder Zeitplänen.
Verweis: Definition „Failed Implementation“ (Ziff. 1, i–iii).
Welche Kündigungsfristen gelten?
Bei End-of-Life und Failed Implementation: 3 Monate schriftlich vor Ende des Initial Term bzw. eines Verlängerungszeitraums. Bei Insolvenz gemäß den vertraglichen Regelungen.
Verweis: Ziff. 21.
Single Metric Contracts
Was sind Single Metric Contracts und für wen sind sie relevant?
Vertragsmodelle mit einer einvernehmlich vereinbarten Metrik (z. B. Mitarbeiterzahl). SAP bietet sie aktiver an bei Verträgen über 500.000 EUR (kumulierte Netto-Lizenzgebühr für ERP-Produkte) über „good faith proposals“.
Verweis: Ziff. 26–27 mit Fußnote 3; Definition „Single Metric Contract“ (Ziff. 1).
Was passiert bei Unterauslastung?
SAP reduziert nicht das Lizenzlevel, sondern die Wartungsbasis – um bis zu 20 % pro Jahr im jährlichen Audit. Die Metrik ist beidseitig und kann bei Wachstum auch steigen.
Verweis: Ziff. 28–29.
Carve-outs / Desinvestitionen
Was gilt bei Verkauf oder Abspaltung von Geschäftsteilen?
Käufer und SAP-Kunde können die Lizenzaufteilung frei vereinbaren; ein Transfer ist ohne vorherigen Landscape Split und ohne Rediscounting/Transfergebühren möglich. Nicht übertragene Lizenzen dürfen ebenfalls ohne Rediscounting gekündigt werden – zum nächsten Quartalsbeginn ohne 3-Monats-Frist.
Verweis: Ziff. 23–25.
Durchsetzung & Absicherung
Was kann ich tun, wenn SAP die Commitments in meinem Fall nicht anwendet?
SAP richtet eine interne Clearing-Struktur ein (unabhängig vom Vertrieb). Zusätzlich überwacht ein von der Kommission genehmigter Monitoring Trustee die Einhaltung und dient als Beschwerde-Kontaktpunkt.
Verweis: Ziff. 30–31 (Clearing Structure); Ziff. 33–49 (Monitoring Trustee), insb. Ziff. 42 iii.
Kann SAP Kunden benachteiligen, die diese Rechte nutzen?
Nein. Es gelten ausdrückliche Non-Circumvention- und Non-Retaliation-Klauseln: SAP darf die Zusagen nicht umgehen (z. B. durch Ersatzgebühren) und Kunden nicht finanziell, technisch oder sonstig für die Nutzung ihrer Rechte bestrafen.
Verweis: Ziff. 50 (Non-Circumvention, i–iii); Ziff. 51 (Non-Retaliation).
Ab wann greifen die Änderungen praktisch?
SAP passt Policies und Vertragsvorlagen innerhalb von 3 Monaten ab Effective Date an, kommuniziert aktiv mit Kunden und schult den Vertrieb innerhalb von 6 Monaten. Die konkreten Programme folgen laut Annex 4.
Verweis: Ziff. 32 (i–iii); Annex 4 (Policies & Verträge); Annex 5 (Kommunikation); Annex 6 (Schulung).
Hat SAP bereits konkrete Policies veröffentlicht?
Zum Zeitpunkt der Commitments-Dokumentation waren die konkreten Programme noch nicht veröffentlicht – in Annex 4 stehen bei allen sechs Policies noch Platzhalter („link to be provided“). Die EU-Kommission hat die Commitments am 9. Juli 2026 für rechtsverbindlich erklärt (Commitment Decision); damit beginnt die Umsetzungsfrist. SAP muss die relevanten Policies und Vertragsvorlagen innerhalb von 3 Monaten ab dem Effective Date einführen bzw. aktualisieren – voraussichtlich bis ca. Oktober 2026. Betroffene Programme: SAP Support Reinstatement Program, Landscape Split Program, On-premise Extension Policy, Cloud Extension Policy, Policy for Handling Other Requests und Single Metric Program; die aktualisierten Vertragsdokumente werden über das SAP Trust Center zugänglich gemacht. Praxis-Empfehlung: Bis zur Veröffentlichung der finalen Policies sollten Kunden ihre Analysen vorbereiten, aber Umsetzungsschritte erst gegen die dann verbindlichen Programmtexte abgleichen.
Verweis: Annex 4 (Policies mit „link to be provided“); Ziff. 32 i (3-Monats-Frist); Annex 5 (Ankündigung binnen 5 Arbeitstagen); Definition „Effective Date“ (Ziff. 1). Stand: EU-Kommission hat die Commitments am 09.07.2026 für bindend erklärt.
Verweise beziehen sich auf die Ziffern (Ziff.), Definitionen und Annexe der Commitments-Dokumentation (Case AT.40823).
Das FAQ ist ein lebendes Dokument: Es wird aktualisiert, sobald SAP die konkreten Policies/Programme (Annex 4) veröffentlicht.
„Das Ziel dieses FAQ ist es, die Inhalte der EU-Commitments in klare verständliche Fragen und Antworten zu übersetzen, aus Anwendersicht und ohne Juristendeutsch. Das Dokument ergänzt die strategische Einordnung von Michael Bloch sozusagen durch die operative und praktische Ebene. Denn der eigentliche Wert der Zusagen entsteht erst durch aktives Verstehen und Anwenden. Da aber sicherlich viele SAP-Bestandskunden (noch) nicht konkret wissen, welche neuen Rechte sie mit der EU-Entscheidung haben und was das für ihre IT-Landschaften bedeuten kann, ist das FAQ darauf ausgelegt, eine gemeinsame, belastbare Wissensbasis zu schaffen – auch und gerade im Hinblick auf das 'Entscheidungsjahr' 2027.“