DSAG-Kommentar zum Abschluss des Kartellverfahrens gegen SAP
„SAP-Kunden erhalten mehr Wahlfreiheit bei der Organisation von Wartung und Support ihrer bestehenden On-Premises-Systeme“

Das Verfahren der Europäischen Kommission (EU) gegen SAP wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverstöße ist abgeschlossen, die Kommission hat die Zusagen des Software-Konzerns akzeptiert: SAP verpflichtet sich, Kunden, die SAP-On-Premises-Software betreiben, mehr Wahlfreiheit bei Wartung und Support zu gewähren. Wie diese Zusagen aus Anwendersicht zu bewerten sind und was sie operativ bedeuten, ordnet Michael Bloch, Fachvorstand Lizenzen, Service & Support der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG) ein.
Walldorf, 10.07.2026 – „Mit der Entscheidung der EU-Kommission, die Zusagen von SAP zu akzeptieren, erhalten SAP-Kunden mehr Wahlfreiheit bei der Organisation von Wartung und Support ihrer bestehenden On-Premises-Systeme. Dieses Ergebnis begrüßen wir grundsätzlich. Denn der aktuelle DSAG-Investitionsreport zeigt, dass nach wie vor zahlreiche Unternehmen noch nicht auf dem Weg in die SAP-Cloud sind. Gerade für diese Anwender schafft der Entschluss zusätzliche Handlungsoptionen (siehe Kasten).
Anwender, die auf ihrer bestehenden On-Premises-Landschaft bleiben und den Support von einem anderen Anbieter als SAP beziehen möchten, können das zukünftig differenzierter vornehmen als bisher vertraglich vereinbart. Inwiefern dadurch nun Drittanbieter mit ihrem Wartungsangebot auf den Markt strömen, wird spannend zu beobachten sein. Während im deutschsprachigen Raum Drittwartung bei den Unternehmen derzeit eher kein Thema ist, sieht das in den USA etwas anders aus.
Eine Grundsatzfrage eröffnet sich für Anwender aber nun sicherlich, nämlich: Folge ich SAPs Cloud-Strategie oder schlage ich einen anderen Weg ein? Mit der Möglichkeit, Wartung und Support über einen Drittanbieter zu beziehen, gewinnen Unternehmen zusätzliche Optionen für den langfristigen Betrieb ihrer bestehenden On-Premises-ERP-Landschaft.
Wie die Entscheidung auch ausfällt, die Unternehmen sollten sich der Konsequenzen bewusst sein. Wer bereits heute auf einem S/4HANA-System arbeitet, hat eine Wartungszusage von SAP bis 2040. Insofern ist davon auszugehen, dass die neuen Möglichkeiten in der Hauptsache von Kunden genutzt werden, die sich bisher gegen S/4HANA entschieden haben. Wer allerdings dauerhaft auf dieser Landschaft bleibt, profitiert nicht von den Innovationen, die SAP für S/4HANA und im besonderen Maße im Cloud-Umfeld entwickelt. Allerdings besteht die Möglichkeit, bewährte Kernsysteme weiterzubetreiben und sie gezielt um Cloud-ERP-Komponenten zu ergänzen. So lassen sich bestehende Investitionen erhalten und Innovationen schrittweise nutzen.
Die EU-Entscheidung erweitert damit den Handlungsspielraum von Unternehmen – verlangt aber zugleich eine noch klarere strategische Festlegung der Zielarchitektur für die kommenden Jahre. Deshalb gilt es, genau abzuwägen.
Die nun final abgestimmten Regelungen betreffen Verträge rund um das SAP-Cloud-ERP-Portfolio nicht. Dort ist es schon seit jeher so, dass nicht benötigte Lösungen oder Mengenänderungen zum nächsten Verlängerungszeitpunkt des Vertrags durchgeführt werden können – was allerdings zu einer Neuverhandlung aller Konditionen führt.
Die DSAG wird hinsichtlich der operativen Ausgestaltung der neuen Regelungen mit SAP im Gespräch bleiben und für die Mitglieder dazu in Kürze auch weitere Informationen veröffentlichen.“
Welche neuen Regelungen soll es geben?
- Es soll zukünftig keine „Reinstatement Fee“ mehr geben, wenn Kunden nach einer Zeit ohne Support doch wieder Leistungen der SAP beauftragen möchten. Außerdem wird die Höhe der Rückberechnung der Supportkosten limitiert.
- Für bestimmte Produkte soll auch die Rückberechnung gänzlich entfallen. Darunter befinden sich im aktuellen Vorschlag viele teils sehr alte Lösungen, die nur noch eingeschränkt im Einsatz sein dürften.
- Der für viele Kunden sicherlich relevanteste Vorschlag betrifft die Aufteilung der Systemlandschaft in sogenannte „kommerzielle Installationen“. Die Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um nicht „technisch integrierte“ Installationen handelt. Das heißt, dass diese kommerzielle Installation komplett alleine funktioniert und damit auch in Gänze gekündigt werden kann. Dazu hat SAP bereits eine nicht ausschließliche Produktliste kommuniziert, bei der das aus Sicht von SAP in jedem Fall zutrifft. Für diese kommerziellen Installationen soll das Supportmodell frei wählbar sein – also mit oder ohne Support und durch welchen Anbieter.
- Außerdem soll der Zugang zu Single-Metrik-Verträgen erleichtert werden. Dabei handelt es sich um eine Sonderform für On-Premises-Verträge, bei denen die eigentliche Lizenzierung ausgetauscht wird durch einen übergeordneten Wert wie beispielsweise das Umsatzvolumen oder die Anzahl der Mitarbeitenden. Man würde also beispielsweise nicht mehr die Dialoguser lizenzieren, sondern wäre ggf. über das Umsatzvolumen abgedeckt und müsste sich nur daran orientieren.
Weitere Informationen
Mehr Hintergründe zum Thema gibt der Beitrag "Extended Kostenvermeidung? - Was das EU-Verfahren gegen SAP wegen angeblichem Missbrauch der Marktmacht für die Kunden bedeutet".